Beantragung Führungszeugnis
Das Führungszeugnis beinhaltet alle Eintragungen von rechtskräftigen Entscheidungen deutscher Gerichte über strafrechtliche Verurteilungen.
Es wird unterschieden:
Auskunft an den Betroffenen (Belegart N)
Auskunft an Behörden (Belegart 0)
Auskunft ans Amtsgericht (Belegart P)
Verwendungszweck und Anschrift der Behörde sind anzugeben. Die Beantragung ist beim Hauptwohnsitz vorzunehmen (in Ausnahmefällen beim Nebenwohnsitz).
Bitte beachten Sie: Sie können sich nicht vertreten lassen.
Notwendige Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Rechtliche Grundlagen: Bundeszentralregistergesetz
Gebühren: 13,00 Euro
Infos hierzu: Bundeszentralregister
Hier können Sie das Führungszeugnis auch online beantragen: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
Ihr(e) Ansprechpartner(innen) |
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Monika Nee |
04964/9182-11 |
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Maria Dünhöft |
04964/9182-14 |
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